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    Betriebliche Altersvorsorge für Azubis

    • Zusatzrente vom Arbeitgeber
    • Hohe Sparbeiträge durch staatliche Förderung
    • Kapitalanlage mit Deka-Nachhaltigkeitsfonds
  • Sparkassen-Kommunalrente

    Sparkassen-Kommunalrente

    Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente

  • PensionsRente Komfort

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    DIE kapitalmarktorientierte bAV-Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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    Fit für den Arbeitgeberzuschuss?

    Ab dem 01.01.2022 sind Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Entgeltumwandlung verpflichtet.

Arbeitgeber

Mit der Sparkassen Pensionskasse sichern Sie Ihren Mitarbeitern eine renditestarke betriebliche Altersversorgung. Unterm Strich lohnt sich das auch für Sie. Denn qualifizierte Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden, sichert langfristig Ihren Unternehmenserfolg.

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Arbeitnehmer

Fast jeder Arbeitnehmer kann sie nutzen: Die Rente vom Chef – eine steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Und auch heute noch gilt: Je früher Sie starten, umso mehr profitieren Sie im Alter.

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Rentenempfänger

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Beantragung Ihrer Rente oder Kapitalauszahlung aus Ihrem Pensionskassen-Vertrag wissen müssen.

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Betriebliche Altersvorsorge für Azubis

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Azubis

Betriebsrente vom Chef? Da solltest Du gar nicht lange überlegen und dieses „Geschenk“ auf jeden Fall mitnehmen. Und die sogenannte Entgeltumwandlung ist eigentlich ganz einfach: Aus Deinem Bruttogehalt wird direkt der Beitrag in die bAV bezahlt. Weniger Brutto bedeutet weniger Steuern und weniger Sozialabgaben. Das ist die staatliche Förderung. Seit diesem Jahr muss der Arbeitgeber auch noch einen zusätzlichen Zuschuss zahlen. Also insgesamt eine lohnende Sache!

Information zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss

Viele Unternehmen bezuschussen bereits heute die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter– mit prozentualen oder festen Beträgen.

Nun hat der Gesetz­geber mit dem neuen Betriebs­renten­­­stärkungs­gesetz für eine weitere Verbreitung der betrieblichen Alters­versorgung und zur Bekämpfung von Alters­armut einen Arbeit­geber­zuschuss zur Pflicht gemacht.
Arbeit­geber müssen einen Zuschuss zahlen, soweit sie durch die Entgelt­umwandlung ihrer Mitarbeiter eine Sozial­versicherungs­ersparnis erzielen. Das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn die Mitarbeiter mit ihren Einkommen unterhalb der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) in der Kranken- und Pflege­versicherung liegen.

Ab wann gilt das?

Es gilt für alle ab dem 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgelt­umwandlungs­vereinbarungen. Seit dem 01.01.2022 gilt der verpflichtende Arbeitgeber­zuschuss auch für bestehende Pensions­kassen-Verträge. Ausnahmen können tarifvertragliche Regelungen bilden.

In welcher Höhe besteht die Zuschuss­pflicht?

Die Zuschuss­pflicht besteht grundsätzlich in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages. Ist die Sozial­versicherungs­ersparnis geringer, kann der Arbeit­geber auch „spitz“ rechnen. Sie können also den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozial­versicherungs­beiträge begrenzen.
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Unsere Empfehlung:

Leisten Sie einen pauschalen Zuschuss von 15 % oder mehr für alle Mitarbeiter. Das vereinfacht Ihre firmen­interne Abrechnung und alle Mitarbeiter werden gleich behandelt. So können Sie sich ganz einfach als attraktiver Arbeit­geber positionieren.

Sie wechseln den Arbeitgeber? Wir unterstützen Sie!

Heutzutage kommt es häufig vor, dass man im Laufe des Arbeitslebens das Unternehmen wechselt. Das heißt aber nicht, dass man die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nicht weiter nutzen kann. Denn Flexibilität im Arbeitsleben und der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung sind kein Widerspruch. Egal, ob Sie als Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellen oder Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, hier finden Sie alle Dokumente, die Sie rund um den Arbeitgeberwechsel benötigen.
Sie haben noch Fragen? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Fakten zur S-PensionsManagement GmbH

Die S-PensionsManagement GmbH, mit Firmensitz in Köln, ist das zentrale Gemeinschaftsunternehmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit unseren beiden Tochtergesellschaften, der Sparkassen Pensionskasse AG und der Sparkassen Pensionsfonds AG sind wir bestens aufgestellt die Sparkassen-Finanzgruppe dabei zu unterstützen, ihre Kunden in der betrieblichen Altersversorgung perfekt zu beraten. Egal, ob es um eine Entgeltumwandlung geht oder um die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds. Über die bundesweit rund 350 Sparkassen sowie mehr als 11.000 Geschäftsstellen vor Ort bieten wir flexible und leistungsstarke Produkte für die Arbeitnehmer und halten den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering.